Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und der Agentur Reinweiss Hochzeiten ist die Planung der Ausrichtung einer Hochzeit. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

§2 Leistungsumfang der Agentur

(a) Die Agentur Reinweiss Hochzeiten plant die Ausrichtung einer Hochzeit. Sie hat den Auftraggeber unentgeltlich über die Gestaltungsmöglichkeiten der Feierlichkeiten und die von ihr anzubietende Leistungspalette zu beraten.
(b) Die Agentur Reinweiss Hochzeiten wird dabei stets die wirtschaftlichsten Arrangements wählen.

§3 Leistungsumfang des Auftraggebers

(a) Der Auftraggeber wird der Agentur Reinweiss Hochzeiten das zur Verfügung stehende Budget mitteilen, welches von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
(b) Der Auftraggeber unterstützt die Agentur Reinweiss Hochzeiten indem er seine Wünsche und Vorstellungen für die Ausrichtung der Hochzeit mitteilt.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet alle wesentlichen Auskünfte, die für die Ausrichtung einer Hochzeit erheblich sind, der Agentur Reinweiss Hochzeiten mitzuteilen.

§4 Honorar/ Vergütung

(a) Der Honoraranspruch beginnt bei Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber. Dabei sind 25 % des Gesamtbudgets bei Auftragserteilung, 50 % des Gesamtbudgets bis spätestens 30 Tage und 25% 7 Tage vor Beginn der Feierlichkeiten zu zahlen.
(b) Alle Vergütungen der Agentur Reinweiss Hochzeiten verstehen sich zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen.
(c) Im Falle einer Budgetanpassung wird auch das Agenturhonorar entsprechend angepasst.
(d) Reisekosten: Kosten für Reisen zum Auftraggeber im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen, wie solche zur Locationbesichtigung, Übernachtungskosten, Druckabnahmen oder Reisen im besonderen Auftrag des Auftraggebers werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,40 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.
(e) Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet.
(f) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher die Agentur Reinweiss Hochzeiten nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Die Agentur Reinweiss Hochzeiten sieht den Abschluss einer Hochzeitsversicherung als empfehlenswert an.

§5 Auftragsvergabe

(a) Kostenvoranschlag: Vor Beginn der Erteilung des Auftrags zur Planung und Ausrichtung einer Hochzeit hat die Agentur Reinweiss Hochzeiten dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten.
(b) Auftragserteilung: Der Auftraggeber erteilt den Auftrag an die Agentur Reinweiss Hochzeiten durch die Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll grundsätzlich schriftlich erfolgen. Erfolgt sie in mündlicher Form, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
(c) Für den Fall einer Budgetanpassung wird die Agentur Reinweiss Hochzeiten den Auftraggeber hierüber informieren und seine Genehmigung einholen. Budgetanpassungen bedürfen der Schriftform.

§6 Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung

(a) Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistung.
(b) Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.
(c) Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Feierlichkeiten zu kündigen. Für diesen Fall bleibt der Auftraggeber zur Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge verpflichtet. Die Agentur REINWEISS Hochzeiten rechnet eine bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwandentschädigung in Höhe von 120,00 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer je geleistete Stunde ab und stellt diese in Rechnung.
(d) Die Agentur REINWEISS Hochzeiten verpflichtet sich, alles Mögliche zu unternehmen, dass die Veranstaltung fristgerecht durchgeführt wird. Allein im Falle des Zahlungsverzugs und höherer Gewalt behält die Agentur REINWEISS Hochzeiten sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

§7 Mängel

Mängel und Beanstandungen sind der Agentur Reinweiss Hochzeiten unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Im Falle eines Mangels behält sich die Agentur Reinweiss Hochzeiten das Recht zur Nachbesserung vor.

§8 Haftung

(a) Die Haftung von Reinweiss Hochzeiten ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fährlässige Pflichtverletzungen der Agentur Reinweiss Hochzeiten und ihrer Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen, wird die Haftung ausgeschlossen.
(b) Die Agentur Reinweiss Hochzeiten haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens und des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
(d) Die Agentur Reinweiss Hochzeiten haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
(e) Hat die Agentur Reinweiss Hochzeiten bezüglich der Realisierung eines Vorhabens seine Bedenken geäußert und besteht der Auftraggeber indes auf die Realisierung dessen, so haftet die Agentur Reinweiss Hochzeiten nicht für daraus entstandene Schäden.
(f) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und dessen Kenntniserlangung oder mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

§9 Daten

Die Agentur Reinweiss Hochzeiten wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln.

§10 Zusatzleistungen

(a) Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Solche Nebenabreden müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
(b) Zusatzleistungen sind insbesondere:
1. Die Erstellung weiterer Konzepte und Angebote
2. Der Abschluss einer Hochzeits- bzw. Veranstaltungsversicherung
3. Leistungen von Dritten, die mit der Agentur Reinweiss Hochzeiten kein Vertragsverhältnis führen.

§11 Miete

Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Hochzeit Mietgegenstände der Agentur Reinweiss Hochzeiten in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden die in das Verschulden des Auftraggebers und in dessen Lager stehender Personen (z. B. Gäste) fallen, sind der Agentur Reinweiss Hochzeiten in vollem Umfang zu ersetzen.

§12 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Absprache oder der Genehmigung durch die Agentur Reinweiss Hochzeiten. Solche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen weiter für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.

§13 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Agentur Reinweiss Hochzeiten zulässig. Dies beinhaltet auch die gerichtliche Geltendmachung von eigenen Rechten im fremden Namen.

§14 Anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht.

§15 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Agentur Reinweiss Hochzeiten festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Berlin.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 15.06.2021